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Die Maklercourtage, auch Maklerprovision genannt, ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienste erhält, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich zustande kommt. Hier ist eine einfache Erklärung, um das Konzept besser zu verstehen:

Zweck der Maklercourtage

Der Hauptzweck der Maklercourtage besteht darin, den Immobilienmakler für seine Dienstleistungen zu entlohnen. Dazu gehören die Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter, die Beratung, die Durchführung von Besichtigungen und die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen.

Höhe der Maklercourtage

Die Höhe der Maklercourtage variiert je nach Region, Art der Immobilie und Vereinbarung zwischen den Parteien. In Deutschland liegt die Courtage in der Regel zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises bei Kaufverträgen. Bei Mietverträgen beträgt die Courtage meist zwei Monatskaltmieten.

Berechnung der Maklercourtage

Die Maklercourtage wird als Prozentsatz des Kaufpreises oder als Anzahl der Monatsmieten berechnet. Hier sind die Schritte zur Berechnung:

  1. Ermittlung des Kaufpreises oder der Kaltmiete:
    • Der Kaufpreis der Immobilie oder die Monatskaltmiete wird ermittelt.
  2. Anwendung des Prozentsatzes oder der Anzahl der Monatsmieten:
    • Der vereinbarte Prozentsatz des Kaufpreises oder die Anzahl der Monatsmieten wird angewendet.

Beispiel 1: Kauf einer Immobilie

Beispiel 2: Vermietung einer Wohnung

Zahlung der Maklercourtage

  1. Zeitpunkt der Zahlung:
    • Die Maklercourtage wird fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben.
  2. Verteilung der Kosten:
    • Bei Kaufverträgen tragen je nach regionaler Vereinbarung entweder der Käufer, der Verkäufer oder beide Parteien die Courtage. Bei Mietverträgen zahlt in der Regel der Vermieter die Courtage, es sei denn, der Mieter hat den Makler explizit beauftragt.

Rechte und Pflichten des Maklers

  1. Leistungspflicht:
    • Der Makler ist verpflichtet, seine Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen, dazu gehören die Vermittlung, Beratung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen.
  2. Vergütungspflicht:
    • Der Auftraggeber (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) ist verpflichtet, die vereinbarte Courtage zu zahlen, sobald der Vertrag erfolgreich zustande gekommen ist.

Vorteile der Maklercourtage

Herausforderungen bei der Maklercourtage

Beispiele für die Maklercourtage

  1. Kauf eines Einfamilienhauses:
    • Ein Käufer erwirbt ein Einfamilienhaus für 500.000 Euro. Der Makler erhält eine Courtage von 6 % des Kaufpreises, also 30.000 Euro.
  2. Vermietung einer Wohnung:
    • Ein Vermieter vermietet eine Wohnung mit einer Monatskaltmiete von 1.200 Euro. Der Makler erhält eine Courtage von zwei Monatsmieten, also 2.400 Euro.

Fazit

Die Maklercourtage ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich zustande kommt. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises oder als Anzahl der Monatsmieten berechnet und ist eine wichtige finanzielle Komponente beim Immobilienkauf oder -miete. Der Makler bietet wertvolle Unterstützung und Fachkenntnisse, die den Prozess erleichtern und sicherstellen, dass die Interessen der Parteien gewahrt bleiben. Die Courtage stellt jedoch eine zusätzliche finanzielle Belastung dar, die bei der Entscheidung für den Kauf oder die Miete einer Immobilie berücksichtigt werden muss.